Welche Vorschriften gelten für die Anbringung von Leuchtreklame auf dem Dach?
Die Vorschriften für die Montage von Leuchtreklame auf Dächern können je nach Bundesland oder Stadt variieren. Allgemeine Aspekte, die oft berücksichtigt werden, sind:
1. Genehmigung durch Eigentümer und Nachbarn
Viele gewerbliche Gebäude sind Mietobjekte. Jede Anbringung von Reklame am Gebäude bedarf der Zustimmung durch Eigentümer der Immobilie oder der Wohnungseigentümer. Auch Nachbarn müssen nicht alles akzeptieren, was „genehmigungsfähig“ ist. Daher sollten die direkten Nachbarn mit eingebunden werden und auch ihre Zustimmung zur Errichtung erteilen. Diese (beiden) Zustimmungen sollten als erstes eingeholt werden, weil ohne diese alle folgenden Punkte entsprechend entfallen.
2. Beachtung vom Denkmalschutz
In vielen Städten gibt es Vorschriften, die das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden betreffen, insbesondere in historischen oder denkmalgeschützten Bereichen. Diese ästhetischen Vorgaben beziehen sich meist auf den Innenstadtbereich, auf die Altstadt einer Stadt oder auf besondere historische Viertel. In diesen Bereichen werden „sicherlich“ keine Dachwerbeanlagen genehmigt. Die Umsetzung der Dachanlagen machen wir „immer“ in Randgebieten bzw. in ausgewiesenen Industriegebieten bzw. Gewerbeparks oder bei Objekten mit Bestandsschutz. Bei Bestandschutz ist „in der Regel“ auch nur ein „1:1 Austausch“ möglich.
3. Baugenehmigung
In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, bevor Leuchtreklame (auf dem Dach) installiert werden darf. Dies kann die Einreichung von Plänen und die Einhaltung bestimmter baulicher Vorschriften umfassen.
4. Einhaltung der Sicherheitsstandards
Einerseits muss die Konstruktion der Leuchtreklame (auf dem Dach) sicher sein, um zu verhindern, dass sie bei Wind oder anderen Wetterbedingungen beschädigt wird oder herunterfällt. Andererseits muss auch das Gebäude bzw. das Dach die Standsicherheit der Werbeanlage gewährleisten. Dazu werden statische Berechnungen anhand des Gebäudeplans erstellt. Dementsprechend planen und fertigen wir die Werbeanlage – beispielsweise nach berechneten Gewichtsvorgaben und/oder Flächenvorgaben.
5. Standgenehmigung bei Montage
Bei Montage der Leuchtreklame auf Dächern muss mindestens ein Hubsteiger eingesetzt werden. Außerdem müssen die Lieferwagen mit der Werbeanlage und dem Werkzeug abgestellt werden. Da muss im Vorfeld geregelt werden, ob Platz vorhanden ist, und ob ein Abstellen erlaubt ist. Wenn dabei noch Verkehr behindert wird oder gar umgeleitet werden muss, muss die Komune mit eingebunden werden, die eine Änderung des Verkehrflusses zustimmen muss – Ordnungsamt und/oder Straßenverkehrsamt treten auf den Plan.
Fazit
Speziell vor der Montage von Werbeanlagen auf Dächern müssen viele Genehmigungen eingeholt werden. Das übernehmen wir gerne für Sie. Aber auch Zustimmungen von Vermietern und Nachbarn sollten vorliegen. Um diese „Papiere“ , die eine Zustimmung schriftlich belegen, sollten Sie sich zu erst kümmern, damit Sie sehen, ob Ihr Projekt überhaupt weiter geplant werden kann. Für alle weiteren Fragen, die sicherlich auftreten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Dann besprechen wir Ihr individuelles Vorhaben.
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