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Benötige ich eine Baugenehmigung bei neuer Leuchtreklame?

Diese Frage kann man nur so direkt beantworten: „Es kommt darauf an …“. Worauf es ankommt, lesen Sie hier.

Wie stelle ich fest, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist?

Egal welche Werbeanlage gewünscht ist, wir prüfen für Sie, ob eine Baugenehmigung vorliegen muss oder nicht. Hierbei halten wir uns an die Werbeanlagensatzung der zuständigen Kommune. Die Satzung beschreibt auf mehreren Seite, was an Außenwerbung erlaubt ist und was nicht genehmigt wird. Die Genehmigungsfähigkeit hängt aber auch sehr vom Standort in der jeweiligen Stadt ab, wo die Werbung errichtet werden soll. In Innenstädten – besonders in einem denkmalgeschützen Straßenzug – ist viel weniger erlaubt im Vergleich zu einem Gewebegebiet auf der „grünen Wiese“.

Was muss alles vorliegen für einen Bauantrag für Werbeanlagen?

In erster Linie sollten Sie (viel) Zeit einplanen – ein Bauantrag wird nicht über Nacht geprüft und genehmigt. Wie lange das Genehmigungsverfahren dauert, hängt vom Umfang der Werbeanlage ab und ist von Stadt zu Stadt auch sehr verschieden. Neben der Personaldecke einer Baubehörde spielt auch eine wichtige Rolle, ob das Amt für Denkmalpflege involviert werden muss. Denn dann haben zwei Ämter die Entscheidung zu treffen, ob die geplante Werbung gemäß Entwurf montiert werden darf oder nicht. Daher kann der Zeitraum wenige Wochen bis zu einigen Monaten dauern. Das sollte immer im Hinblick auf die Planung eines neene Ladenlokals beachtet werden. Denn das können wir nur bedingt beeinflussen.

Im Grunde muss folgendes für die Beantragung einer Baugenehmigung vorliegen:

  • Korrekt ausgefülles Bauantragsformular – hier finden Sie es für NRW als PDF
  • Exakte Baubeschreibung der Werbeanlage/n
  • Bemaßter Entwurf inkl. einer Visualisierung der Tag- bzw. Nachtansicht/en
  • Maßstabsgetreue Liegenschaftskarte inkl. Hinweise zum exakten Montageort
  • Fachunternehmererklärung

Hier finden Sie weitere Infos und Beiträge zu unserer Werbetechnik:

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Zögern Sie nicht länger und rufen Sie uns gerne unverbindlich an. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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